Rekrutierung ausländischer Fachkräfte
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Art. 2 Abs. 3 des Schweizerischen Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) unterstellt die Vermittlung aus dem Ausland einer Bewilligungspflicht. Nach Art. 3 Abs. 1 AVG ist eine Voraussetzung für die Bewilligungserteilung der Eintrag des Vermittlers im Schweizerischen Handelsregister. Ein solcher Eintrag ist ausländischen Vermittlern ohne Sitznahme in der Schweiz verwehrt. Direkte Vermittlungen in die Schweiz durch ausländische Vermittler sind deshalb verboten |
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apc international bietet in diesem Zusammenhang ausländischen Stellenvermittlern, die daran interessiert sind, Vermittlungen in die Schweiz vorzunehmen, ein webbasiertes Portal an, das ihnen erlaubt, ihre Kandidaten auf Vakanzen Schweizer Unternehmen einzureichen |
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apc international offeriert Schweizer Unternehmen dank einem rapide wachsenden Netzwerk zu ausländischen Stellenvermittlern Zugriff auf eine Vielzahl potentieller Kandidaten |



